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Bildungsurlaub nach dem AWbG NRW

Erstellt am: 31.03.2026 - 11:37 Uhr

Bild von Schäferle auf Pixabay

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Arbeitnehmer:innen in NRW können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Weiterbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. Hier steht eine Liste der anerkannten Einrichtungen für den Bereich der Bezirksregierung Arnsberg zum Download zur Verfügung: Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) | Bezirksregierung Arnsberg Die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Soest-Arnsberg ist eine Regionalstelle des Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V.

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkw.nrw/themen/weiterbildung-und-politische-bildung/weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes vereint alle relevanten Infos:
https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/downloads/service/Broschuere-der-Weg-zum-Bildungsurlaub.pdf

Unsere Angebote:
* Achtsamkeit und Bewusstheit im Alltag leben
* Neue Energie für den Beruf
* Ruhe bewahren, Zufriedenheit finden im Arbeitsalltag, in Krisenzeiten. Inspirationen aus 2.500 Jahren Philosophiegeschichte.
* Zeit-Gelassenheit und Zeit-Räume für Leben und Arbeit
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