Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW


Hintergrundinfos und Angebote

Arbeitnehmer:innen in NRW können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Weiterbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. die hier aufgelistet sind: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/02-internetliste-awbg-2022-09-09.pdf Wir sind eine Regionalstelle des Ev. Erwachsenenbildungswerks Dortmund.

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes vereint alle relevanten Infos:

https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/downloads/service/Broschuere-der-Weg-zum-Bildungsurlaub.pdf

Seminare:

https://www.bildungsurlaub.de

Unsere Angebote:

https://www.bildungsurlaub.de/seminare?veranstalter_id=315&bundeslaender=%5B%5D&themenbereiche=%5B%5D&veranstaltungsformen=%5B%5D&umkreis=50&dauer=%5B%5D&weitere_filter=%5B%5D&map_bounds=%7B%7D&map_bounds_veranstalter=%7B%7D&sort=Datum&page=1&results=5

 

 


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